Patienten-/Klienteninformation

Was ist Ergotherapie?

»Ergotherapie unterstützt und begleitet Menschen jeden Alters, die in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder von Einschränkung bedroht sind. Ziel ist, sie bei der Durchführung für sie bedeutungsvoller Betätigungen in den Bereichen Selbstversorgung, Produktivität und Freizeit in ihrer persönlichen Umwelt zu stärken. Hierbei dienen spezifische Aktivitäten, Umweltanpassung und Beratung dazu, dem Menschen Handlungsfähigkeit im Alltag, gesellschaftliche Teilhabe und eine Verbesserung seiner Lebensqualität zu ermöglichen.« (Deutscher Verband der Ergotherapeuten e.V. 08/2007)

Arten der Behandlung (so genannte Heilmittel):

  • Psychisch-funktionelle Behandlung
  • Hirnleistungstraining
  • Motorisch-funktionelle Behandlung
  • Sensomotorisch-perzeptive Behandlung
  • Ergänzende Heilmittel,
    zum Beispiel Thermische Anwendung (Wärme-/Kältetherapie)

Wie wird Ergotherapie verordnet?

Ergotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung gemäß SGB V und wird in der ambulanten Versorgung vom Arzt verordnet. Das bedeutet: Sie benötigen eine Rezept (eine Heilmittelverordnung 13 für Ergotherapie). Jeder Arzt, egal ob Facharzt oder Hausarzt, kann Ergotherapie verordnen. Der Patient kann sich die ergotherapeutische Praxis selber aussuchen. Stellen Sie selbst einen Therapiebedarf fest, nehmen Sie Kontakt mit dem Arzt Ihres Vertrauens auf und besprechen Sie mit ihm Ihr Anliegen.

Wo findet die Ergotherapie statt?

Die ambulante ergotherapeutische Versorgung findet in unseren Praxisräumen statt. Sind Sie jedoch nicht ausreichend mobil, kann ein Hausbesuch ärztlich verordnet werden. Wir führen dann die Behandlung im häuslichen Umfeld, in Ihrer Tages- oder Pflegeeinrichtung durch.

Wer bezahlt die Ergotherapie?

Ergotherapie wird vom Arzt verordnet und von Ihrer Krankenkasse bezahlt. Bei Privatversicherten ist möglicherweise zuvor eine Kostenübernahme bei der privaten Krankenkasse zu beantragen. Nehmen Sie daher vorher Kontakt mit uns auf. Erwachsene, die nicht von der Zuzahlung befreit sind, müssen einen Eigenanteil von 10,– € pro Rezept plus 10 % der Behandlungskosten übernehmen. Der jährliche Umfang zu leistender Eigenanteile (einschließlich Medikamentenzuzahlung) ist einkommensabhängig und beträgt maximal 2 % des Einkommens, bei anerkannten chronischen Erkrankungen maximal 1 %. Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind grundsätzlich zuzahlungsbefreit. Wir beraten Sie gern und unterstützen Sie dabei, eine Zuzahlungsbefreiung zu beantragen. Nehmen Sie hierzu gerne Kontakt mit uns auf.

Ihr Team der Praxisgemeinschaft für Ergotherapie & Wellness Massage

Steffi Schmied & Kristin Göpel