Corona Richtlinien

Liebe Patienten/innen, Eltern und Besucher,

aus gegebenem Anlass, sowie um Fragen oder eventuell Unsicherheiten vorzubeugen, hier nachfolgend eine klare Aussage zu unseren weiteren Öffnungszeiten. Wir sind uneingeschränkt für Sie da!

Die Ergotherapie wird als medizinischer Zweig der Heilmittelerbringer innerhalb des Gesundheitswesens als systemrelevant eingestuft und ist somit nicht von Schließungen ( Lockdown) betroffen. Wir freuen uns, Ihnen unter Berücksichtigung der bekannten Corona-Schutzrichtlinien, entweder in unseren Räumlichkeiten oder aber auch bei Hausbesuchen in gewohnter Weise weiterhin helfen zu dürfen.

Um in Pandemie-Zeiten unsere Mitarbeiter:innen, aber auch jeden Patient:in hier vor Ort bestmöglich vor einer Ansteckung mit Covid-19 zu schützen, bitten wir darum, sich bei Reisezielen rechtzeitig gut darüber zu informieren, ob es sich um ein Risikogebiet handelt (bzw. zum Zeitpunkt der Reise gehandelt hat, damit bestimmte Auflagen eingehalten werden wie z.B. Quarantäne, Testungen etc.

Nach der neuen Corona-Schutzverordnung vom 15.12.21 sind wir in Schleswig-Holstein verpflichtet, folgende Maßnahmen durchzuführen:

  • Unser Wartebereich gewährt einen Sicherheitsabstand von 1,5 Meter.
  • Angehörige möchten wir höflichst bitten, außerhalb der Praxisräume zu warten.
  • Bitte reinigen Sie Ihre Hände und nutzen Sie die bereitstehenden Desinfektionsmittel.
  • Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist verpflichtend z. .B. medizinische Masken oder FFP2-Masken
  • Bitte sehen Sie bei Erkältungs- oder Krankheitssymptomen von einem Besuch unserer Praxis ab und kontaktieren Sie uns telefonisch.

Praxis-Regelungen – Beim Betreten bitte beachten.

  • Minderjährige, die im Sinne von §2 Nummer 6 SchAusnahmeV getestet sind oder anhand einer Bescheinigung ihrer Schule nachweisen können, dass sie im schulischen Rahmen 2 Mal pro Woche getestet werden (höchstens 72 Stunden zurückliegt)
  • Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und das durch ärztliche Bescheinigung nachweisen, können durch Vorzeigen eines tagesaktuellen Testes die Praxis betreten
  • Geimpfte Personen durch Vorzeigen des Impfausweises 
  • Ungeimpfte Personen durch Vorzeigen eines tagesaktuellen Testes

Unabhängig von möglichen Auflagen erwarten wir weiterhin einen bedachten Umgang mit möglichen Erkältungsanzeichen und der Teilnahme an der Therapie.

Zu Ihrem Schutz passen wir uns laufend den aktuellsten Empfehlungen des zuständigen Gesundheitsministeriums an und bitten um Ihr Verständnis.

Ihr Team der Praxisgemeinschaft für Ergotherapie & Wellness Massage

Steffi Schmied & Kristin Göpel